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Pflegeberatung Lübeck

Pflegeberatung Lübeck

PFLEGEBERATUNGSBESUCHE IN LÜBECK UND UMGEBUNG NACH §37.3 SGB XI und Angehörigenschulungen nach §45 SGB XI

Vom Kleinsten bis zum Ältesten, unabhängig von Herkunft oder Religion – Wir beraten Sie gerne! Unsere Pflegeberatung in Lübeck und Umgebung richtet sich an Pflegebedürftige aller Altersklassen und Pflegekassen sowie deren Angehörige.

Das Eintreten einer Pflegebedürftigkeit kommt meistens plötzlich und ohne Vorbereitung. Und auch bei einer länger bestehenden Pflegebedürftigkeit kann sich unerwartet etwas verändern. Schnell verändert sich für die Pflegebedürftigen sowie ihre Angehörigen das komplette Leben und es entstehen viele Fragen. Was ist, wenn sich etwas verändert? Was steht mir zu? Gibt es Entlastungsmöglichkeiten für meine Angehörigen? An wen kann ich mich wenden? All diese Fragen sind eine zusätzliche Belastung zu der neuen, veränderten Situation.

Sie stehen mit der Situation aber nicht alleine da. Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Ihnen neben den verpflichtenden Pflegeberatungsgesprächen nach §37.3 SGB XI auch Pflegeschulungen für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen.

Nach §37.3 SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen
einmal halbjährlich bei Pflegegrad 2 + 3
einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.

Gut zu wissen: Auch mit einem Pflegegrad 1 steht Ihnen jährlich ein freiwilliges Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI zu.

Wie läuft eine Pflegeberatung in Lübeck von DAHEIM ab?

Für Ihre Pflegeberatung schätzen wir die Pflege- und Betreuungssituation bei Ihnen vor Ort in Lübeck und Umgebung ein und ermitteln den individuellen Hilfebedarf. Es erfolgt eine umfassende Beratung über das vorhandene Pflegeangebot und Sie erhalten Anregungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation.

Außerdem unterstützt Sie unsere speziell qualifizierte Pflegeberaterin mit individuellen Schulungen nach § 45 SGB XI und ist mit den Empfehlungen nach § 40 Absatz 6 SGB XI für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bestens vertraut.

Moin!

Mein Name ist Nadin Schweiger, examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin. Seit 2015 bin ich in der Pflege in Lübeck tätig und habe in vielen verschiedenen Bereichen gearbeitet, unter anderem im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege sowie im ambulanten Pflegebereich. Gerne finden mein Team und ich mit Ihnen zusammen Antworten auf Ihre Fragen und unterstützen Sie durch qualifizierte Beratungsgespräche sowie Schulungen solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter – mein Team und ich sind für jeden der richtige Ansprechpartner.

Ich freue mich auf unser Kennenlernen!

Nadin Schweiger Pflegeberatung

FAQs

Organisatorisches & Ablauf Kosten & Abrechnung Unterlagen & Vorbereitung Pflege & Leistungen Angehörige & Schulungen Spezielle Situationen Regionales Rechtliches Regelmäßige Beratung Zusatzangebote

FAQs zu Organisatorischem und Ablauf bei der Pflegeberatung

Wie schnell bekomme ich bei DAHEIM einen Termin für die Pflegeberatung in Lübeck?

Meist können wir Ihnen kurzfristig innerhalb weniger Werktage einen Termin für eine Pflegeberatung anbieten. DAHEIM ist ausschließlich in Lübeck und der näheren Umgebung tätig. Darum können wir kurzfristig und flexibel reagieren. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Wir sprechen dann den Termin mit Ihnen ab und orientieren uns dabei selbstverständlich an Ihrem Bedarf.

💡 Tipp: Wir planen mit Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungstermine nach § 37.3 SGB XI vorausschauend für das gesamte Kalenderjahr, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

Können Sie auch am Wochenende oder abends zur Pflegeberatung kommen?

Wir bieten unsere Pflegeberatung von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr an. Sollten Sie aufgrund von Berufstätigkeit oder besonderen Umständen einen flexiblen Termin benötigen, sprechen Sie uns gerne direkt an – wir finden gemeinsam eine Lösung. Wir wissen um die Herausforderungen für pflegende Angehörige.

Wie lange im Voraus muss ich die Pflegeberatung anmelden?

Eine starre Vorlaufzeit gibt es nicht. Wir empfehlen jedoch, den Termin mindestens einen Monat im Voraus zu vereinbaren – insbesondere, wenn Sie die gesetzliche Frist nach § 37.3 SGB XI einhalten müssen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 benötigen den Beratungsnachweis halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist aus unserer Sicht eine vierteljährliche Pflegeberatung sinnvoll aufgrund des hohen Pflegebedarfs. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Eine Fristversäumnis führt zur Kürzung des Pflegegeldes.

Was passiert, wenn ich den Beratungstermin nicht wahrnehmen kann?

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann. Wir vereinbaren dann unkompliziert einen neuen Termin.

💡 Hinweis: Die Pflegekasse weist in der Regel nicht aktiv auf fällige Beratungstermine hin. Sie sind als Pflegegeldempfänger selbst dafür verantwortlich, die Termine rechtzeitig zu organisieren. Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne.

Muss ich zur Pflegeberatung ins Büro kommen oder kommen Sie zu mir?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause! Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI findet grundsätzlich in Ihrer eigenen Häuslichkeit statt. Das ist sinnvoll, damit sich unsere Pflegeberater direkt vor Ort ein Bild von Ihrer Pflegesituation machen können. Das hilft uns bei der gezielten Beratung in Ihrer persönlichen Pflegesituation.

Können mehrere Angehörige bei der Beratung dabei sein?

Ja, ausdrücklich! Es ist sogar empfehlenswert, dass alle an der Pflege beteiligten Personen anwesend sind. Je mehr relevante Familienmitglieder oder Bezugspersonen teilnehmen, desto gezielter können unsere Pflegeberater auf Ihre individuelle Situation eingehen, praktische Tipps geben und mögliche Entlastungsangebote aufzeigen. Pflegende Angehörige erhalten im Rahmen der Beratung auch Hinweise auf Pflegekurse nach § 45 SGB XI.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung normalerweise?

Die Dauer eines Pflegeberatungsbesuches nach § 37.3 SGB XI hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Unsere Pflegeberater erkundigen sich nach Ihrer aktuelle Pflegesituation und beantworten Ihre Fragen über mögliche Leistungen der Pflegekasse. Zur Vertiefung bestimmter Inhalte bietet Ihnen DAHEIM in Lübeck gerne Termine für eine individuelle Pflegeschulung/Angehörigenschulung an.

Bekomme ich nach der Beratung ein Protokoll oder schriftliche Unterlagen?

Der Beratungsbesuch wird schriftlich dokumentiert. Eine Kopie des Beratungsprotokolls (Nachweisformular gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI) senden wir Ihnen auf Wunsch per Mail für Ihre Unterlagen zu. Das Original leiten wir als Nachweis an Ihre Pflegekasse weiter. So haben Sie keine bürokratischen Aufgaben und die Fristwahrung ist gesichert.

FAQs zu Kosten und Abrechnung der Pflegeberatung in Lübeck

Wer bezahlt die Pflegeberatung nach § 37.3?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie vollständig kostenlos. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Pflegekasse, bei privat Versicherten das private Versicherungsunternehmen, bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle die Kosten.

Was kostet eine zusätzliche, freiwillige Beratung?

Auch freiwillige Beratungsbesuche – zum Beispiel für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder für Personen, die ergänzend zu einem Pflegedienst beraten werden möchten – sind über die Pflegekasse kostenlos abrufbar. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einmal jährlich eine freiwillige Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen, können den Beratungsbesuch freiwillig halbjährlich nutzen. Sprechen Sie uns einfach an – wir informieren Sie, welche Beratungsleistungen in Ihrer Situation möglich sind.

FAQs zu Unterlagen und Vorbereitung der Pflegeberatung in Lübeck

Welche Dokumente brauche ich für die Pflegeberatung?

Für die Pflegeberatung in Ihrer Häuslichkeit müssen Sie keine umfangreichen Unterlagen vorbereiten.

FAQs zu Pflege und Leistungen der Pflegeberatung in Lübeck

Kann die Pflegeberatung mir helfen, den richtigen Pflegegrad zu beantragen?

Das Zeitfenster der Pflegeberatung reicht dafür nicht aus. Ein vertiefendes Gespräch zu diesem Thema können unsere Pflegeberater gerne im Rahmen einer Pflege- bzw. Angehörigenschulung mit Ihnen führen. Unsere examinierten Pflegefachkräfte haben bei einem solchen Termin ausreichend Zeit, um Ihre Situation gut einschätzen zu können. Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat und der bisherige Pflegegrad die aktuelle Situation nicht mehr ausreichend abbildet, beraten wir Sie, wie Sie eine Höherstufung beantragen können.

Welche Hilfsmittel kann ich über die Pflegekasse bekommen?

Die Pflegekasse bezuschusst eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen. Dazu gehören unter anderem: Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Badewannenlift, Toilettensitzerhöhung, Haltegriffe und vieles mehr. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen) stehen monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung. Unsere Pflegeberater beraten Sie gemäß § 40 SGB XI dazu, welche Hilfsmittel in Ihrer Situation sinnvoll sind, und kann eine entsprechende Empfehlung direkt im Beratungsprotokoll festhalten. Besteht hier ein umfangreicher Bedarf an Informationen, bietet sich eine Pflege- bzw. Angehörigenschulung an.

💡 Hinweis: Seit einer Gesetzesänderung reicht die Empfehlung einer Pflegefachkraft für viele Hilfsmittel aus – eine zusätzliche ärztliche Verordnung ist oft nicht mehr nötig.

Wie beantrage ich Zuschüsse für Wohnraumanpassung?

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben nach § 40 Abs. 4 SGB XI Anspruch auf einen Zuschuss zur Verbesserung ihres Wohnumfeldes – zum Beispiel für den Einbau einer ebenerdigen Dusche, eines Treppenlifts, von Haltegriffen oder die Türverbreiterung für einen Rollstuhl. Der Zuschuss beträgt seit dem 01.01.2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person. Wichtig: Den Antrag sollten Sie immer vor Beginn der Umbaumaßnahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich. Sinnvoll ist es direkt einen Kostenvoranschlag und Fotos einzureichen mit dem Antrag einzureichen.

💡 Tipp: Bei mehreren Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt kann der Zuschuss pro Person beantragt werden – bis zu maximal 16.720 Euro insgesamt.

FAQs zu Angehörigen und Schulungen der Pflegeberatung in Lübeck

Was sind Angehörigenschulungen nach § 45 und wer bezahlt diese?

Pflegekurse und individuelle Angehörigenschulungen nach § 45 SGB XI sind ein gesetzlich verankertes Angebot für alle, die einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreuen oder betreuen möchten. Ziel ist es, Pflegenden das nötige Wissen und die praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um die Pflege sicher durchführen zu können – und sich selbst dabei nicht zu überlasten. Diese Schulungen sind für Teilnehmende vollständig kostenlos: Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie haben keine Kosten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Themen im Rahmen einer Pflege- oder Angehörigenschulung aufgegriffen werden können.

Kann ich als Angehöriger auch ohne Pflegebedürftigen zur Schulung kommen?

Ja! Die Schulungen nach § 45 SGB XI stehen prinzipiell allen Interessierten offen – auch dann, wenn noch kein offizieller Pflegegrad vorliegt oder wenn Sie sich lediglich auf eine mögliche Pflegesituation vorbereiten möchten. Gesetzlich ist der Begriff der ‚Pflegeperson‘ bewusst weit gefasst. Auch ehrenamtlich Pflegende, Nachbarn oder Freunde können an den Schulungen teilnehmen. Der Pflegebedürftige muss bei haushaltsnahen Schulungen natürlich einwilligen.

Bieten Sie Pflegekurse für Angehörige an?

Ja! Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI bietet DAHEIM individuelle Pflegekurse und Angehörigenschulungen nach § 45 SGB XI an. Die Schulungen finden direkt bei Ihnen zu Hause statt – in gewohnter Umgebung und damit besonders praxisnah. Unsere qualifizierte Pflegeberaterin stimmt die Inhalte der Schulung auf Ihre konkrete Pflegesituation ab. Ob Grundpflege, Lagerungstechniken, Umgang mit Demenz oder Sturzprophylaxe – wir kommen innerhalb von Lübeck und der näheren Umgebung zu Ihnen und schulen Sie individuell.

Wie lerne ich, meinen Angehörigen richtig zu pflegen?

Das Gefühl, nicht zu wissen, wie Pflege ‚richtig‘ geht, kennen viele pflegende Angehörige. Unsere Pflegekurse nach § 45 SGB XI helfen Ihnen genau dabei: Sie lernen, wie Sie Ihren Angehörigen sicher im Bett lagern und mobilisieren, wie Sie körperpflegerische Maßnahmen durchführen, wie Sie Hilfsmittel richtig einsetzen und wie Sie sich selbst vor körperlicher Überlastung schützen. Wir direkt zu Ihnen nach Hause und üben gemeinsam in der realen Pflegesituation. Das ist viel effektiver als abstrakte Theorie.

Gibt es Unterstützung für berufstätige pflegende Angehörige?

Ja. Das Pflege- und Familienpflegezeitgesetz (PflegeZG, FPfZG) ermöglicht berufstätigen Pflegepersonen, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren oder eine kurze Auszeit zu nehmen, ohne den Arbeitsplatz zu gefährden. Zusätzlich gibt es das Pflegeunterstützungsgeld, das für bis zu 10 Arbeitstage pro Pflegebedürftigen gezahlt wird, wenn eine akute Pflegesituation eintritt. Auch die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bieten Entlastung, wenn die hauptpflegende Person verhindert ist. Wir informieren Sie im Rahmen unserer Pflegeberatung oder einer Angehörigenschulung in Lübeck ausführlich über Ihre Möglichkeiten.

FAQs zu Speziellen Situationen der Pflegeberatung in Lübeck

Beraten Sie auch bei Demenz?

Ja, und das ist uns besonders wichtig. Die Pflegeberatung bei Menschen mit Demenz erfordert besonders viel Einfühlungsvermögen, Erfahrung und individuelle Anpassung. Wir beziehen dabei stets auch die pflegenden Angehörigen ein, die häufig selbst stark belastet sind. Auch Hinweise auf spezifische Entlastungsangebote, Betreuungsgruppen und weiterführende Angebote in Lübeck sind Teil unserer Beratung.

Gibt es Pflegeberatung für junge Pflegebedürftige?

Ja. Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter. Wir von DAHEIM in Lübeck richten unsere Pflegeberatung ausdrücklich an Pflegebedürftige aller Altersgruppen, also auch an junge Erwachsene, die aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Behinderung pflegebedürftig sind.

Beraten Sie auch zu Kindern mit Pflegebedarf?

Ja. Familien mit pflegebedürftigen Kindern stehen vor besonders komplexen Herausforderungen: Sie müssen Leistungen der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung und weiterer Kostenträger koordinieren. Unsere Pflegeberatung in Lübeck begleitet auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern und unterstützt Eltern dabei, alle verfügbaren Leistungen zu kennen und zu nutzen. Dabei gehen wir auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien ein.

Was ist, wenn der Pflegebedürftige die Beratung ablehnt?

Das kommt vor und ist verständlich: Manche pflegebedürftigen Menschen empfinden den Beratungsbesuch als unangenehm oder haben Angst vor Kontrolle. Es ist hilfreich, wenn pflegende Angehörige vorab erklären, dass der Beratungsbesuch keine offizielle Überprüfung des Pflegegrades darstellt und keine nachteiligen Konsequenzen hat, wenn die Pflege gut gesichert ist. Für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 ist der Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben; eine konsequente Ablehnung führt zur Kürzung des Pflegegeldes. Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam einen Weg, die Pflegeberatung durchzuführen.

FAQs zu Regionalem für Lübeck und das Umland der Pflegeberatung

In welchen Stadtteilen Lübecks bieten Sie Pflegeberatung an?

Unsere Pflegeberatung ist in allen Stadtteilen Lübecks verfügbar – von der Altstadt über St. Jürgen, St. Lorenz, St. Gertrud und Moisling bis hin zu Schlutup, Kücknitz, Travemünde, Groß Steinrade und allen weiteren Stadtgebieten. Unser Büro befindet sich am Geniner Ufer 3 in Lübeck. Wir kommen zu Ihnen nach Hause – egal in welchem Lübecker Stadtteil Sie wohnen. Als lokaler Pflegedienst mit langjähriger Erfahrung kennen wir die Stadt und ihre Angebote gut.

Wie weit fahren Sie für eine Pflegeberatung ins Umland?

Wir sind nicht nur in Lübeck selbst aktiv, sondern auch in der näheren Umgebung. Dazu gehören Gemeinden und Ortschaften im Umland wie z. B. Bad Schwartau, Ratekau, Stockelsdorf, Ahrensbök und weitere Orte im Kreis Herzogtum Lauenburg sowie angrenzende Gemeinden. Sprechen Sie uns gerne an, um zu klären, ob wir auch in Ihrer Gemeinde tätig sind. Als regionaler Pflegedienst liegt uns eine wohnortnahe Versorgung besonders am Herzen.

FAQs zu Rechtlichem der Pflegeberatung in Lübeck

Was passiert, wenn ich die Pflegeberatung nicht wahrnehme?

Wer als Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 die vorgeschriebenen Pflegeberatungstermine nach § 37.3 SGB XI nicht rechtzeitig nachweist, riskiert finanzielle Konsequenzen: Die Pflegekasse ist berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vorübergehend einzubehalten. In gravierenden Fällen kann das Pflegegeld sogar vollständig gestrichen werden. Wir helfen Ihnen dabei, die Termine fristgerecht wahrzunehmen. Als erfahrener Pflegedienst in Lübeck übernehmen wir die Weiterleitung des Nachweises an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Kann mir das Pflegegeld gekürzt werden?

Ja. Wenn die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI nicht in den vorgeschriebenen Intervallen nachgewiesen wird, ist die Pflegekasse gesetzlich berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vollständig einzustellen. Dies betrifft Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Wer sowohl Pflegegeld als auch Sachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht (Kombinationsleistung), ist von der Pflicht zum Beratungsbesuch befreit. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, dann unterstützten wir Sie bei der Einhaltung der Termine.

Ist die Pflegeberatung verpflichtend oder freiwillig?

Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Beziehen Sie ausschließlich Pflegegeld, ist die Pflegeberatung halbjährlich verpflichtend bei Pflegegrad 2 bis 5. Freiwillig nutzen können die Pflegeberatung: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 (einmal jährlich), Personen, die neben dem Pflegegeld auch Sachleistungen beziehen (halbjährlich). Bei den Pflegegraden 4 und 5 empfiehlt sich aufgrund des hohen Pflegebedarfs und der damit einhergehenden Belatsung der pflegenden Angehörigen eine vierteljährliche Beratung. Auch wer freiwillig beraten wird, profitiert von der kostenlosen Fachberatung durch unsere erfahren Pflegeberater von DAHEIM in Lübeck – und zahlt nichts dazu.

Was wird im Beratungsbericht an die Pflegekasse gemeldet?

Ein wichtiger Aspekt: Der Beratungsbericht nach § 37.3 SGB XI ist kein Kontrollbericht! Er bestätigt der Pflegekasse lediglich, dass der Beratungsbesuch fristgerecht stattgefunden hat. Die inhaltlichen Einschätzungen – also Beobachtungen zur Pflegesituation – werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weitergegeben. Ohne Ihre Zustimmung erfährt die Pflegekasse keine Details über den Zustand des Pflegebedürftigen oder die Qualität der Pflege. Nur in einer akuten Gefahrensituation (unmittelbare Gefahr für Leib und Leben) sind wir verpflichtet, die Pflegekasse ohne Ihre Einwilligung zu informieren.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Selbstverständlich. Die DAHEIM Pflegedienst GmbH verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Basis der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (z. B. Weiterleitung des Beratungsnachweises an Ihre Pflegekasse). Unsere Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Homepage daheim-luebeck.de.

FAQs zu regelmäßiger Beratung für Lübeck und das Umland der Pflegeberatung

Wie oft muss ich die Pflegeberatung durchführen lassen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad: Pflegegrad 1: freiwillig, einmal jährlich möglich. Pflegegrad 2 bis 5: verpflichtend einmal halbjährlich. Pflegegrad 4 und 5: freiwillig, aber empfohlen vierteljährlich. Wichtig: Sie müssen selbst dafür sorgen, dass die Termine rechtzeitig stattfinden – die Pflegekasse erinnert Sie in der Regel nicht aktiv daran. Wir von DAHEIM in Lübeck unterstützen Sie dabei sehr gerne.

Was ändert sich bei der Beratungspflicht, wenn der Pflegegrad steigt?

Wenn Ihr Pflegegrad von 2 oder 3 auf 4 oder 5 angehoben wird, ändert sich die Häufigkeit der vorgeschriebenen Pflegeberatung nicht. Seit dem 01.01.2026 gilt für alle Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich die halbjährliche Beratungspflicht. Es bleibt aber jederzeit möglich, häufiger Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei den Pflegegraden 4 und 5 empfehlen wir von DAHEIM Ihnen eine vierteljährliche Pflegeberatung. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam den besten Weg für Sie und Ihre Angehörigen finden können.

Wie werde ich an die nächste Pflegeberatung erinnert?

Die Pflegekassen erinnern Pflegegeldempfänger nicht automatisch an fällige Beratungstermine – die Verantwortung liegt bei Ihnen. Wir von DAHEIM in Lübeck helfen Ihnen gerne dabei: Unsere Mitarbeiterinnen aus dem Büro melden sich rechtzeitig telefonisch bei Ihnen, um den nächsten Termin zu vereinbaren. So gehen Fristen nicht verloren.

Was ist bei Pflegegrad 1 anders?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind nicht zur Pflegeberatung nach § 37.3 verpflichtet – da sie kein Pflegegeld erhalten. Dennoch haben auch sie Anspruch auf eine freiwillige und kostenfreie Pflegeberatung einmal im Jahr. Das ist sinnvoll, wenn Sie Ansprüche auf Hilfsmittel, Wohnraumanpassung (4.180 €) oder den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) klären möchten. Natürlich stehen Ihnen auch Angehörigenschulungen nach § 45 SGB XI offen.

FAQs zu Zusatzangeboten der Pflegeberatung in Lübeck

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeberatung und Pflegestützpunkt?

Das ist eine häufige Frage! Der wesentliche Unterschied liegt in der Art der Beratung und dem Leistungserbringer: Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein Hausbesuch durch einen qualifizierten Pflegeberater unseres Pflegedienstes DAHEIM. Sie ist für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 gesetzlich verpflichtend. Ein Pflegestützpunkt hingegen ist eine trägerneutrale, kommunale Beratungsstelle, die zu allen Fragen rund um Pflege berät – unabhängig von Pflegegrad oder Pflegekasse. Der Pflegestützpunkt ist eine hilfreiche Ergänzung, kann jedoch die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI nicht ersetzten.

💡 Hinweis: Die Pflegeberatung nach §37.3 bei DAHEIM ist speziell auf Ihre häusliche Pflegesituation zugeschnitten. Pflegestützpunkte bieten eine allgemeine Orientierung im Pflegedschungel

Quellenangaben

Alle recherchierten Inhalte basieren auf folgenden Primär- und Sekundärquellen (Stand: Februar 2026).

A) Gesetzliche Grundlagen & offizielle Gesetzestexte

[1] Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung.
§ 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (insbes. Abs. 3), § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/ (abgerufen: Februar 2026)
[2] Bundesministerium der Justiz: § 45 SGB XI – vollständiger Gesetzestext (buzer.de).
URL: https://www.buzer.de/45_SGB_11.htm (abgerufen: Februar 2026)
[3] Bundesministerium der Justiz: § 40 SGB XI – vollständiger Gesetzestext.
URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html (abgerufen: Februar 2026)
[4] Bundesministerium der Justiz: § 45 SGB XI – vollständiger Gesetzestext.
URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45.html (abgerufen: Februar 2026)

B) Bundesbehörden, Spitzenverbände & offizielle Organisationen

[5] Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Stand: 24. Februar 2025.
URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html
[6] GKV-Spitzenverband: Nachweisformular zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI (aktualisiertes Formular, Stand: 31. Oktober 2024).
Quelle: gkv-spitzenverband.de (abgerufen: Februar 2026)
[7] PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.: Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (offizielles Formular inkl. Datenschutzhinweise).
URL: https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/div/Formular_Nachweis_Beratungseinsatz.pdf
[8] Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): Der Pflegedienst – Informationen der bpa-Bundesgeschäftsstelle.
Themen: Vergütung der Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI, Erhöhung auf 6,17 Euro je Beratungseinsatz ab 1. Januar 2025 (+20,98 %).
URL: https://www.bpa.de (Publikation als PDF, abgerufen: Februar 2026)
[9] Landesministerium Niedersachsen, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Pflegekurse nach § 45 SGB XI. Stand: 15.10.2025.
URL: https://www.ms.niedersachsen.de/download/201039/Pflegekurse_nach_45_SGB_XI.pdf
[10] AOK – Die Gesundheitskasse Bayern: Vergütungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung gemäß § 45 SGB XI (Anlage 4). Vergütung pro Schulungskurs: 145,00 € pro Teilnehmende/n.
URL: https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Pflege/Ambulante_Pflege/Pflegekurse/by_pflege_pflegekurse_private_anbieter_anlage_4_verguetung.pdf
[11] Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK): Schulungsverträge nach § 45 SGB XI, aktuelle Vergütungsvereinbarungen 2025.
URL: https://www.lfk-online.de/pflegedienste/downloads/dokumente/vertraege_mit_pflegekassen/schulungsvertraege.html

C) Unabhängige Fachportale & pflegefachliche Informationsquellen

[12] sozialversicherung-kompetent.de: § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Zuletzt aktualisiert: 21. April 2025.
URL: https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/728-pflegekurse.html
[13] sozialversicherung-kompetent.de: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Zuletzt aktualisiert: November 2025.
URL: https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/677-wohnumfeldverbesserung.html
[14] Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH (DMRZ): So werden Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI abgerechnet.
URL: https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/so-werden-qualitaetssicherungsbesuche-nach-373-sgb-xi-abgerechnet
[15] Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH (DMRZ): Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI – Ablauf, Inhalt, Datenschutz.
URL: https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/beratungseinsatz
[16] Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH (DMRZ): Wohnraumanpassung – Das gibt die Pflegekasse für die barrierefreie Wohnung.
URL: https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/wohnraumanpassung
[17] AWO Pflegeberatung: Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI – Informationsbroschüre. Stand: 30. Juni 2024.
Inhalte: Terminplanung, Videoberatung, Protokollpflicht, Weitergabe an Pflegekasse.
URL: https://awo-pflegeberatung.de/fileadmin/AWO/Dokumente/Pflegeversicherung/Beratungsbesuch_37.3_2024.pdf
[18] Deutsches Rotes Kreuz (DRK), KV Vulkaneifel: Beratung nach § 37.3 SGB XI – Kostenübernahme, Ablauf, Ansprechpartner.
URL: https://www.vulkaneifel.drk.de/angebote/alltagshilfen/beratung-nach-373-sgb-xi.html
[19] Pflege-Dschungel (unabhängiges Informationsportal, Betreiber: Pflegeberater, bundesweit tätig): Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI – Ablauf, Regelungen, Fristen. Zuletzt aktualisiert: März 2021.
URL: https://pflege-dschungel.de/beratungsbesuch/
[20] Pflege-Dschungel: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Zuletzt aktualisiert: August 2024.
URL: https://pflege-dschungel.de/pflegeberatung/
[21] pflege.de (Ratgeberportal für Pflege und Angehörige): Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI. Zuletzt aktualisiert: Dezember 2020.
URL: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegewissen/pflegeberatung/beratungseinsatz-37-3/
[22] pflege.de: Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche nach § 45 SGB XI. Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025.
URL: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegewissen/pflegeberatung/pflegekurse/
[23] pflege.de: Wohnraumanpassung – Zuschuss der Pflegekasse. Zuletzt aktualisiert: 2025.
URL: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/wohnraumanpassung/
[24] pflege.de: Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI). Zuletzt aktualisiert: Oktober 2020 / Stand 2025.
URL: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/gemeinsamer-jahresbetrag/
[25] R+V Versicherung AG: Beratungseinsatz bei Pflegegeld – Pflegeberatung, Fristen & Nachweis.
URL: https://www.ruv.de/vorsorge/pflegeberater/ploetzlich-pflegefall/beratungseinsatz-bei-pflegegrad-2
[26] Nullbarriere.de (barrierefreies Bauen & Planen): Pflegeversicherung – Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
URL: https://nullbarriere.de/pflegekasse-zuschuss.htm
[27] Pflegewächter (unabhängiges Pflegeinformationsportal): Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Zuletzt aktualisiert: November 2024.
URL: https://pflegewaechter.de/wohnumfeldverbessernde-massnahmen/
[28] PflegeGo: Pflegeberatung und Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI – Was Sie wissen müssen. Stand: 14. August 2024.
URL: https://pflegego.de/2024/08/14/pflegeberatung-und-beratungseinsatz-nach-§37-3-sgb-xi-was-sie-wissen-muessen/
[29] pflegebox.de: Wohnraumanpassung – Förderung für altersgerechtes Leben. Zuletzt aktualisiert: November 2025.
URL: https://pflegebox.de/ratgeber/wohnen-im-alter/wohnraumanpassungen/
[30] lebenshilfe24.de: Wohnumfeldverbesserung – Bis zu 4.000 € Zuschuss, Tipps & Anträge. Zuletzt aktualisiert: Mai 2024.
URL: https://www.lebenshilfe24.de/pflegelexikon/w/wohnumfeldverbesserung
[31] pflegehilfe.org: Pflegeberatung nach § 7a und § 37.3 SGB XI – Unterschiede und Gemeinsamkeiten.
URL: https://www.pflegehilfe.org/pflegeberatung
[32] Deutscher Pflegebeistand (DPB): Änderungen der Pflegeleistungen 2024–2027 (inkl. Pflegegelderhöhungen, Beratungspflichten, Entlastungsbudget). Stand: Dezember 2025.
URL: https://www.deutscherpflegebeistand.de/aenderungen-der-pflegeleistungen-2024-2027/
[33] Deutscher Pflegebeistand (DPB): Pflegestützpunkte – Leistungen, Aufgaben & kostenlose Beratung 2026. Stand: Dezember 2025.
URL: https://www.deutscherpflegebeistand.de/pflegestuetzpunkte-beratung-rund-um-alter-und-pflege/
[34] Beratungsbesuch per Videokonferenz oder zu Hause nach §37.3 (pflege-dschungel.de): Gesetzestext § 37 Abs. 3b SGB XI – Berechtigte Berater, Nachweisformular-Inhalte, Beratungsthemen A–Q.
URL: https://pflege-dschungel.de/beratungsbesuch/ (abgerufen: Februar 2026)
[35] pflegeabc.de (Pflegekurse nach §45 SGB XI, Online-Kursanbieter): Nachbarschaftshilfe – Zertifikat nach §45 SGB XI, Überblick zu kostenfreien Pflegekursen.
URL: https://www.pflegeabc.de/nachbarschaftshilfe

D) Fachpublikationen & Tagungsunterlagen

[36] Tag der Pflegeberatung (Hrsg.): Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Vortrag/Präsentation. Stand: 30. Oktober 2019.
Bezug auf: Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege (Hrsg.) (2019): Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI vom 29. Mai 2018.
URL: https://tag-der-pflegeberatung.de/wp-content/uploads/2019/11/Pflegeberatung_37.3_JH.pdf

E) Hinweis zu Rechtsänderungen ab 01.01.2026

[37] Pflegeberatung-Bittner.de: Beratungseinsatz §37.3 – Änderungen ab 01.01.2026: Pflegegrade 4 und 5 nur noch halbjährlich verpflichtend (statt bisher vierteljährlich). Möglichkeit der freiwilligen vierteljährlichen Beratung bleibt bestehen.
URL: https://www.pflegeberatung-bittner.de/leistungen/beratungseinsatz-37-3-sgb-xi.php
[38] Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG): G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371 – Artikel 1, Änderung des SGB XI.
Quelle: buzer.de/BGBl, abgerufen via buzer.de, Februar 2026.

Beratungstermin

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