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Pflegedienst Lübeck

Ihr ambulanter Pflegedienst in Lübeck

Unser ambulanter Pflegedienst aus Lübeck DAHEIM setzt seit seiner Gründung 1992 auf die Erfahrung und das Wissen qualifizierter Fachkräfte.

Wer pflegebedürftig ist, legt einen beträchtlichen Teil seines persönlichen Wohles in die Hände anderer Menschen. Das Vertrauen unserer Patienten hat unser engagiertes Team zu einem der größten Pflegedienste Lübecks wachsen lassen und stärkt uns dabei, unser Konzept der Qualität konsequent weiterzuverfolgen.

Unser Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Hierbei steht für uns eine professionelle, ganzheitliche Betreuung im Vordergrund. Unsere Mitarbeiter sind motiviert und engagiert, um unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Von der Grundpflege, der Pflegeüberleitung über alle medizinischen Tätigkeiten bis zur hauswirtschaftlichen Versorgung sind wir für Sie da, denn wir helfen Ihnen, wo Hilfe nötig ist.

Angebot unseres ambulanten Pflegedienstes in Lübeck

Häusliche Krankenpflege nach SGB V in Lübeck und Umgebung

Hierzu zählen Leistungen wie z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Tracheostomaversorgung sowie die Verabreichung parenteraler Ernährung.

Was ist häusliche Krankenpflege?

Dies sind Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Als Beispiele können dies sein: Hilfe bei der Medikamentengabe, Unterstützung einer Kompressionstherapie, Verabreichen von Augentropfen, Versorgung von Wunden, und ähnliches mehr. Es ist eine, durch den Pflegedienst, abrechenbare Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorher benötigt es eine Verordnung von Ihrem Hausarzt, welche dann bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Leistungsportfolio im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Injektionen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Tracheostomaversorgung
  • Verabreichung parenteraler Ernährung
  • Bauchfelldialyse
  • Betreuung von Patienten mit LVAD*-Systemen
  • Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

*LVAD (Left Ventricular Assist Device)

Gesundheit- und Krankenpflegerin

Pflegeleistungen nach SGB XI

Wir beraten und unterstützen Patienten und deren Angehörige in allen Fragen rund um die Leistungen in der Pflegeversicherung.

Dazu gehören:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Unterstützung bei der Mobilisation
  • Beratung & Hilfe bei der Ernährung

Wenn die pflegenden Angehörigen wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Gründe die Pflege nicht ausüben können, unterstützen wir Sie gerne im Rahmen der Ihnen zustehenden Verhinderungspflegeleistungen.

Was sind Pflegeleistungen?

Zu den Pflegeleistungen gehören alle Leistungen, auf die Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch haben. Diese Leistungen gelten für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Alle Leistungen können privat, durch einen Pflegedienst oder in Kombination von beiden in Anspruch genommen werden.
Kommen Sie auf uns zu, um sich im Rahmen der Ihnen zustehenden Verhinderungspflege unterstützen zu lassen.

Was ist Verhinderungspflege?

Macht Ihre private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen. Die Leistungen für die Verhinderungspflege können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzpflege in einer Einrichtung stattfindet. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. Hierfür steht ein jährliches Budget von derzeit mind. 1.612,00 Euro zur Verfügung.

Was sind Entlastungsleistungen?

Den Entlastungsbetrag von mtl. 125 € kann jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 in Anspruch nehmen. Dies ist eine sogenannte Sachleistung und kann nur durch einen zugelassenen Anbieter abgerechnet werden. Mit Entlastungsleistungen gemeint sind Hilfen im Alltag für Aktivitäten und Besorgungen bzw. Unterstützung im Haushalt. Bei vorhandenem Pflegegrad 1 dürfen auch Pflegeleistungen erbracht werden.

Gesundheit- und Krankenpflegerin

Hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung nach SGB XI und SGB V in Lübeck und Umgebung

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI und/oder über die Leistungen der Pflegeversicherung.

Natürlich ist dies auch als Privatleistung möglich.

Was gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung?

Im Haushalt fallen verschiedene Tätigkeiten zur Versorgung und Betreuung an, grundsätzlicher Inhalt ist die Hilfe im unmittelbaren Lebensbereich. Dies können z.B. Einkaufen, Zubereitung von Speisen, Wäsche waschen, Reinigungstätigkeiten, Betreuung von Kindern, und/oder Begleitung Betroffener sein.
Hilfe im Haushalt kann über die Pflegesachleistungen (Pflegegrad), die Entlastungsleistungen (125€ mtl.) oder nach genehmigtem Antrag als Krankenkassenleistung §38 SGB V abgerechnet werden.

Leistungsportfolio im Rahmen
der hauswirtschaftlichen Versorgung

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufen & Besorgungen
  • Spaziergänge & Botengänge
  • Begleitung zu Arztterminen, Behörden etc.
  • Betreuung von Kindern bei Krankheit der Eltern

Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit

0451 – 4 13 11

service@daheim-luebeck.de

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