Pflegeberatung Lübeck
Die Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie soll Orientierung in der Pflegelandschaft bieten sowie bei Organisation und Vorbereitung der eigenen Pflegesituation helfen.
Die Pflegeberatung ist ein Beratungsgespräch, das von der Pflegeversicherung übernommen wird.
Nach §37 (3) SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen
einmal halbjährlich bei Pflegegrad 2 + 3
einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.